Die SFDR-Verordnung – Sustainable Finance Disclosure Regulation – sieht die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen über nachhaltige Investitionen vor.
Gemäß Artikel 6 dieser Verordnung informiert Spirit Asset Management („Spirit AM“) seine Kunden, dass derzeit keine ESG-Kriterien (Environmental-, Social- und Governance-Kriterien) im Rahmen seiner diskretionären und beratenden Verwaltungsdienstleistungen angewendet werden, dies insbesondere aufgrund der Schwierigkeit, genaue und zuverlässige Informationen zu erhalten.
Im Rahmen seiner kollektiven Verwaltungsaktivitäten stützt sich Spirit AM auf die Prozesse und Instrumente, die von der KVG der von Spirit AM verwalteten Investmentfonds eingeführt wurden und die darauf abzielen, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Faktoren herzustellen. Die genannten Instrumente bestehen aus einem Ratingsystem, das auf folgenden Kriterien basiert:
- Ausschlusskriterien für Unternehmen, die einen erheblichen Anteil ihrer Einnahmen aus Aktivitäten in kontroversen Geschäftsbereichen erzielen,
- Rating-Ansatz eines renommierten Rating-Anbieters,
- Berücksichtigung der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen,
- Berücksichtigung von positiven Kriterien in Bezug auf alternative Energien, Energieeffizienz, umweltfreundliches Bauen, Vermeidung von Umweltverschmutzung, nachhaltige Landwirtschaft und Wasserressourcenmanagement.
Wir laden unsere Kunden und Investoren ein, die Prospekte unserer Fonds zu lesen und/oder sich für weitere Informationen mit uns in Verbindung zu setzen.